BAMF: Keine Abschiebungsverbote für Syrer?
Keine Abschiebungsverbote – dieser Satz steht im Zentrum einer neuen, weitreichenden Entwicklung in der deutschen Asylpolitik. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) lässt zehntausende bestehende Schutzstatus syrischer Staatsangehöriger überprüfen. Nach dem Stopp neuer Schutztitel seit September folgt nun die nächste Eskalationsstufe: laufende Widerrufsverfahren. Betroffen sind Gefährder, Straftäter und Personen, die nach Syrien zurückgereist sind. Die Zahlen des BAMF zeigen, wie konkret und folgenreich diese Migrationswende bereits ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAMF überprüft zehntausende bestehende Asyl- und Schutzbescheide syrischer Staatsangehöriger.
- Seit September 2025 werden keine neuen Schutztitel für Syrer mehr vergeben.
- 16.737 Widerrufsverfahren wurden 2025 bereits entschieden.
- In 552 Fällen kam es tatsächlich zum Widerruf von Schutzstatus.
- Künftig wird häufig festgestellt, dass keine Abschiebungsverbote mehr vorliegen.
Warum entzieht das BAMF syrischen Staatsangehörigen Asylbescheide?
Das BAMF überprüft Schutzstatus, wenn sich die individuelle Gefährdungslage geändert hat. Laut Behörde liegen in vielen Fällen keine Abschiebungsverbote mehr vor, etwa bei Straftätern, Gefährdern oder Rückkehrern nach Syrien.
Politische Einordnung: Alexander Dobrindt und die Migrationswende
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gilt als treibende Kraft hinter der aktuellen Migrationswende. Unter seiner Führung wurde nicht nur die Vergabe neuer Schutztitel für Syrer gestoppt. Nun folgt die systematische Überprüfung bestehender Schutzentscheidungen. Das Ministerium bestätigt offiziell, dass Widerrufsverfahren gezielt ausgeweitet werden. Ziel ist es, bestehende Asylbescheide auf ihre heutige Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der politische Kurs ist klarer und restriktiver als in den Jahren zuvor. Dobrindt setzt damit ein deutliches Signal an Verwaltung, Gerichte und Öffentlichkeit.
Widerrufsverfahren beim BAMF: So läuft die Überprüfung ab
Die Widerrufsverfahren werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. In Nürnberg und 64 Außenstellen arbeiten dafür über 8.000 Mitarbeiter. Betroffene erhalten schriftliche Bescheide, in denen ein möglicher Widerruf angekündigt wird. Darin heißt es häufig, dass keine Abschiebungsverbote mehr festgestellt werden können. Maßgeblich ist die aktuelle Sicherheits- und Menschenrechtslage. Auch das individuelle Verhalten der Betroffenen spielt eine Rolle. Rückreisen nach Syrien gelten als starkes Indiz gegen fortbestehenden Schutzbedarf.
Exklusive Fall-Zahlen 2025: Das sagen die BAMF-Daten
Die Statistik des BAMF zeigt das Ausmaß der Maßnahmen sehr deutlich. Bis zum 30. November 2025 wurden 16.737 Widerrufsprüfverfahren entschieden. In den meisten Fällen blieb der Schutz bestehen. Dennoch kam es in 552 Fällen zu einem Widerruf. Weitere zehntausende Verfahren sind noch offen. Die Zahlen widerlegen sowohl eine pauschale Entwarnung als auch den Eindruck einer flächendeckenden Abschiebung.
| Schutzstatus | Widerrufe 2025 |
|---|---|
| Asyl (GG) | 6 |
| Flüchtlingsschutz (GFK) | 268 |
| Subsidiärer Schutz | 184 |
| Abschiebungsverbot | 94 |
| Gesamt | 552 |
Keine Abschiebungsverbote: Juristische Begründung im Bescheid
In den vorliegenden BAMF-Bescheiden findet sich eine zentrale Formulierung. Dort heißt es, dass keine stichhaltigen Gründe für Folter oder unmenschliche Behandlung bei Rückkehr nach Syrien erkennbar seien. Diese Bewertung bezieht sich sowohl auf individuelle Umstände als auch auf die allgemeine Sicherheitslage. Der Wegfall von Abschiebungsverboten ist rechtlich besonders relevant. Denn ohne sie droht im nächsten Schritt die Ausreisepflicht. Die Begründungen sind standardisiert, aber rechtlich angreifbar. Viele Betroffene dürften klagen.
Betroffene Personengruppen: Wer besonders im Fokus steht
Nicht alle syrischen Staatsangehörigen sind gleichermaßen betroffen. Laut Ministerium richtet sich die Überprüfung vor allem gegen Gefährder und Straftäter. Auch Personen, die freiwillig nach Syrien gereist sind, geraten ins Visier. Diese Rückreisen werden als Hinweis auf fehlende Verfolgungsangst gewertet. Familien mit dauerhaftem Schutzstatus sind bislang seltener betroffen. Dennoch sorgt die Maßnahme für große Unsicherheit. Denn jedes Widerrufsverfahren kann individuell anders ausgehen.
Einordnung der Zahlen: Viele Syrer, wenige Widerrufe
Ende Oktober lebten rund 944.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Davon galten 10.281 als ausreisepflichtig. Die 552 Widerrufe wirken im Verhältnis gering. Dennoch haben sie hohe politische Symbolkraft. Sie markieren einen klaren Kurswechsel. Weg von pauschalem Schutz, hin zu Einzelfallprüfung. Für Betroffene bedeutet das mehr Rechtsunsicherheit. Für die Politik ist es ein sichtbares Signal der Härte.
Fazit
Keine Abschiebungsverbote sind zum zentralen Hebel der neuen Asylpraxis geworden. Die Zahlen zeigen: Es geht nicht um Massenabschiebungen, sondern um gezielte Widerrufe. Dennoch verändert sich die Lage für viele Syrer spürbar. Die Migrationswende ist real, administrativ präzise und politisch gewollt. Wer betroffen ist, muss mit langwierigen Verfahren rechnen. Die kommenden Monate dürften zeigen, wie belastbar dieser Kurs rechtlich und gesellschaftlich ist.