Was steckt im Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Ratgeber

Was steckt im Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Was im Alltag meist als „Regelsatz“ bezeichnet wird, heißt im Bürgergeld offiziell Regelbedarf. Er ist der monatliche Pauschalbetrag, mit dem der laufende Lebensunterhalt finanziert werden soll. Dazu zählen typische Alltagskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom oder kleinere Ausgaben für soziale Teilhabe. Wichtig ist: Der Regelbedarf ist nicht der gesamte Bürgergeld-Anspruch. Miete, Heizung, Mehrbedarfe und Sonderleistungen werden getrennt geregelt. Gerade für 2026 lohnt ein genauer Blick, denn die Beträge bleiben unverändert – und damit wächst der Druck auf das Monatsbudget.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bürgergeld-Regelsatz heißt offiziell Regelbedarf und ist ein monatlicher Pauschalbetrag.
  • Er deckt typische laufende Ausgaben des täglichen Lebens ab.
  • Miete und Heizkosten gehören nicht zum Regelsatz.
  • 2026 gibt es keine Erhöhung der Regelbedarfe.
  • Mehrbedarfe und Sonderleistungen können zusätzlich beantragt werden.

Was ist im Bürgergeld-Regelsatz 2026 enthalten?

Im Bürgergeld-Regelsatz 2026 sind laufende Ausgaben wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom, Kommunikation, Mobilität, Gesundheit sowie soziale und kulturelle Teilhabe enthalten. Nicht enthalten sind Miete, Heizung und besondere Mehr- oder Sonderbedarfe.

Was der Bürgergeld-Regelsatz 2026 ist – und was er nicht ist

Der Regelbedarf soll den laufenden Lebensunterhalt sichern. Das Gesetz nennt konkret Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ohne Heizung. Auch persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens gehören dazu. Damit ist ausdrücklich mehr gemeint als reines Überleben. Der Gesetzgeber will ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen.
Nicht enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden beim Bürgergeld separat übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Ebenfalls nicht Teil des Regelbedarfs sind unregelmäßige oder besondere Bedarfe. Dazu zählen Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder bestimmten Erkrankungen. Wer nur auf den Regelsatz schaut, sieht daher immer nur einen Teil des gesamten Leistungssystems.

Regelsatz 2026: Welche Beträge gelten und warum es keine Erhöhung gibt

Für das Jahr 2026 bleiben die Regelbedarfe unverändert auf dem Stand von 2024 und 2025. Grund ist der gesetzliche Fortschreibungsmechanismus. Ergibt die Berechnung rechnerisch einen niedrigeren Betrag, greift eine Schutzregel. Die Leistungen werden dann nicht gekürzt. Deshalb bleibt es bei den bisherigen Eurobeträgen.

Regelbedarfe 2026 im Überblick:

Personengruppe Monatlicher Regelbedarf
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
Paare (je Partner) 506 €
Volljährige in stationären Einrichtungen 451 €
Jugendliche (15–17 Jahre) 471 €
Kinder (6–13 Jahre) 390 €
Kinder (bis 5 Jahre) 357 €

Dass keine Erhöhung erfolgt, bedeutet nicht, dass der Bedarf neu bewertet wurde. Vielmehr greift eine gesetzliche Sicherung nach unten. Für viele Haushalte heißt das: steigende Preise treffen auf ein festes Budget.

Ernährung, Kleidung und Haushaltsführung im Regelbedarf

Ein großer Teil des Regelbedarfs fließt in Ernährung und alkoholfreie Getränke. Gemeint sind alle typischen Supermarktausgaben. Der Betrag basiert auf statistischen Durchschnittswerten. Er ist kein Ernährungsplan. Wer wegen Unverträglichkeiten oder Krankheiten teurer einkaufen muss, stößt schnell an Grenzen. In medizinisch begründeten Fällen kann jedoch ein Mehrbedarf anerkannt werden.

Auch Kleidung, Schuhe und Körperpflege sind enthalten. Dazu zählen Alltagskleidung, Unterwäsche, Schuhe sowie Hygieneartikel. Größere Anschaffungen wie eine Winterjacke müssen angespart werden.

Zur Haushaltsführung gehören Putzmittel, Haushaltskleinteile und der Haushaltsstrom. Heizkosten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei dezentraler Warmwasserbereitung kann ein Mehrbedarf bestehen. Möbel sind grundsätzlich anteilig im Regelbedarf enthalten, eine notwendige Erstausstattung kann aber separat beantragt werden.

Kommunikation, Mobilität und digitale Teilhabe

Telefon, Internet und Post gelten heute als notwendige Bestandteile des Alltags. Der Regelbedarf berücksichtigt diese Kosten pauschal. Ein günstiger Mobilfunkvertrag oder Internetanschluss muss daraus finanziert werden. Auch hier gilt das Prinzip der Budgetverteilung über mehrere Monate.
Zur Mobilität zählen Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr oder den Fahrradunterhalt. Steigende Ticketpreise belasten das Budget spürbar. Besondere Fahrtkosten, etwa für Schule oder notwendige Termine, können unter Umständen zusätzlich übernommen werden.
Digitale Teilhabe ist damit vorgesehen, aber nur auf einem sehr begrenzten Niveau. Teure Geräte oder Tarife lassen sich aus dem Regelsatz kaum abbilden.

Gesundheit, Freizeit und soziale Teilhabe

Im Bereich Gesundheit deckt der Regelbedarf vor allem Eigenanteile ab. Dazu gehören rezeptfreie Medikamente oder Zuzahlungen. Die Krankenversicherung besteht beim Bürgergeld weiter. Probleme entstehen dort, wo notwendige Leistungen nicht vollständig übernommen werden. In solchen Fällen kann ein besonderer Bedarf anerkannt werden, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.
Auch Freizeit, Kultur und soziale Teilhabe sind ausdrücklich Teil des Regelbedarfs. Gemeint sind kleine Ausgaben wie ein Kinobesuch, ein Buch oder ein Treffen im Café. Dieser Bereich ist oft der erste, der eingespart wird. Dennoch ist er gesetzlich verankert, weil Existenzsicherung nicht nur körperlich verstanden wird. Soziale Isolation soll vermieden werden.

Bildung und Leistungen außerhalb des Regelsatzes

Bildungsbezogene Ausgaben sind im Regelbedarf nur sehr begrenzt enthalten. Deshalb gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Besonders wichtig ist der persönliche Schulbedarf. Für 2026 gelten weiterhin 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr. Diese Beträge werden zusätzlich gezahlt.
Außerhalb des Regelbedarfs liegen außerdem Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen Mehrbedarfe bei besonderen Lebenslagen. Auch einmalige Leistungen, etwa für eine Erstausstattung oder medizinische Hilfsmittel, sind möglich. Das Bürgergeld besteht somit aus mehreren Leistungssäulen, nicht nur aus dem Regelsatz.

Fazit: Was der Bürgergeld-Regelsatz 2026 wirklich abdeckt

Der Bürgergeld-Regelsatz 2026 ist ein pauschales Monatsbudget für den laufenden Lebensunterhalt. Er umfasst viele Bereiche des Alltags, aber nicht alles. Miete, Heizung und besondere Bedarfe sind bewusst ausgelagert. Weil die Beträge 2026 unverändert bleiben, wird die Frage der richtigen Budgetverteilung noch wichtiger. Wer seine Ansprüche kennt, kann zusätzliche Leistungen gezielt prüfen und nutzen.

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