Ersatz für Bürgergeld: Neue Grundsicherung ab 2026
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Ersatz für Bürgergeld: Neue Grundsicherung ab 2026

Die Diskussion um das Bürgergeld tritt in eine neue Phase ein. Statt einer bloßen Umbenennung zeichnet sich eine tiefgreifende Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab. Ziel ist eine „Neue Grundsicherung“, die nach aktuellem Stand zum 1. Juli 2026 eingeführt werden soll. Grundlage ist ein bereits vorliegender Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Doch noch ist nichts beschlossen. Der Zeitplan steht unter Vorbehalt, politische Einigungen fehlen, und parallel arbeitet eine Sozialstaatskommission an weitergehenden Reformideen. Für Betroffene ist es deshalb entscheidend zu wissen, was konkret geplant ist – und was sich vorerst noch nicht ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die „Neue Grundsicherung“ soll das Bürgergeld ab dem 1. Juli 2026 in veränderter Form fortführen.
  • Ein Referentenentwurf liegt seit November 2025 vor, ein Kabinettsbeschluss fehlt jedoch.
  • Der Zeitplan ist unsicher, Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
  • Für 2026 ist eine Nullrunde beschlossen, die Regelsätze bleiben auf dem Niveau von 2025.
  • Kurzfristig gelten weiterhin alle bisherigen Regeln des SGB II.

Wann soll die Neue Grundsicherung statt Bürgergeld kommen?

Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 1. Juli 2026 in reformierter Form einzuführen. Voraussetzung ist jedoch ein erfolgreich abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ohne Verzögerungen.

Referentenentwurf zur Neuen Grundsicherung: aktueller Stand

Die Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist bereits weit fortgeschritten. Im November 2025 hat das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit im inner- und zwischenministeriellen Abstimmungsprozess. Ein formeller Kabinettsbeschluss liegt allerdings noch nicht vor. Damit entfaltet der Entwurf keinerlei Rechtswirkung. Erst nach Beschlussfassung und parlamentarischer Beratung können konkrete Änderungen verbindlich werden. Politisch wird bereits von einer „Neuen Grundsicherung“ gesprochen. Ob diese Bezeichnung auch gesetzlich verankert wird, ist offen. Klar ist jedoch, dass das Bürgergeld nicht ersatzlos entfällt, sondern strukturell weiterentwickelt werden soll.

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Zeitplan und politische Unsicherheiten bis Juli 2026

Der geplante Starttermin zum 1. Juli 2026 steht unter Vorbehalt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es noch Abstimmungsbedarf. Auch im Bundestag können sich Änderungen ergeben. Verzögerungen sind daher realistisch. Besonders bei sozialpolitischen Reformen sind Kompromisse notwendig. Kommt es zu keiner Einigung, kann sich der Zeitplan verschieben. Für Betroffene bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit gibt es derzeit nur eingeschränkt. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gelten weiterhin die bestehenden Regelungen des Bürgergeldes.

Rolle der Sozialstaatskommission bei der Reform

Parallel zur SGB-II-Reform arbeitet die Kommission zur Sozialstaatsreform. Ihr Auftrag ist deutlich umfassender. Sie befasst sich nicht nur mit dem Bürgergeld, sondern auch mit Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag. Ziel ist es, Überschneidungen abzubauen. Verfahren sollen einfacher werden. Zudem steht die stärkere Digitalisierung der Verwaltung im Fokus. Ursprünglich war ein Abschlussbericht für Ende 2025 geplant. Inzwischen gilt Anfang 2026 als realistischer Zeitpunkt. Die Anhörungen sind weitgehend abgeschlossen. Derzeit werden konkrete Empfehlungen erarbeitet, die später politische Reformen beeinflussen könnten.

Zusammensetzung der Kommission und fehlende Öffentlichkeit

Die Sozialstaatskommission besteht ausschließlich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Wohlfahrtsverbände, Sozialorganisationen und NGOs sind keine Mitglieder. Sie werden lediglich in begleitenden Fachgesprächen angehört. Die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich. Auch der Bundestag erhält keine laufenden Informationen. Erst die Ergebnisse werden offiziell vorgelegt. Diese Struktur sorgt für Kritik, ist jedoch bislang unverändert. Für Betroffene bedeutet das: Entscheidungen entstehen derzeit ohne direkte parlamentarische Kontrolle und ohne öffentliche Debatte.

Zwei Reformebenen: SGB II und umfassende Systemreform

Inhaltlich lassen sich zwei Reformstränge klar unterscheiden. Der erste betrifft die konkrete Umgestaltung des SGB II. Der Referentenentwurf sieht Anpassungen bei Mitwirkungspflichten, Sanktionen und digitalen Verfahrensstandards vor. Welche Punkte davon Gesetz werden, ist offen. Der zweite Reformstrang ist deutlich grundsätzlicher. Er betrifft die mögliche Zusammenführung oder bessere Abstimmung von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII. Besonders sensibel sind dabei die Kosten der Unterkunft. Diese belasten kommunale Haushalte direkt und erfordern häufig zustimmungspflichtige Gesetze. Ein Inkrafttreten ist hier frühestens ab 2027 realistisch.

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Bürgergeld 2026: Nullrunde bei den Regelsätzen

Für das Jahr 2026 ist bereits eine wichtige Entscheidung gefallen. Die Regelsätze des Bürgergeldes bleiben unverändert. Es gibt keine Erhöhung, aber auch keine Kürzung. Hintergrund ist die rechnerische Fortschreibung, die eigentlich niedrigere Beträge ergeben hätte. Diese Absenkung wurde bewusst vermieden. Für Leistungsberechtigte bedeutet das Stabilität auf dem Niveau von 2025. Zusätzliche finanzielle Spielräume entstehen jedoch nicht. Auch diese Entscheidung gilt unabhängig von der geplanten Einführung der Neuen Grundsicherung.

Was Betroffene jetzt konkret beachten sollten

Kurzfristig ändert sich für Leistungsbeziehende nichts Grundlegendes. Alle bisherigen Anspruchsvoraussetzungen, Pflichten und Verfahren gelten weiter. Der Referentenentwurf hat keine rechtliche Wirkung. Neue Pflichten können erst mit einem verabschiedeten Gesetz entstehen. Betroffene sollten weiterhin Bescheide sorgfältig prüfen. Fristen müssen eingehalten werden. Bei Fragen zu Unterkunftskosten, Sanktionen oder Zuverdienst gilt ausschließlich die aktuelle Rechtslage. Erst wenn ein Regierungsentwurf oder parlamentarische Änderungen vorliegen, lässt sich zuverlässig bewerten, was sich ab Juli 2026 tatsächlich ändert.

Fazit

Die geplante Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld nicht abrupt, sondern soll es ab Juli 2026 strukturell weiterentwickeln. Noch ist vieles offen. Der Referentenentwurf zeigt die Richtung, entfaltet aber keine Wirkung. Für 2026 bleibt es bei stabilen Regelsätzen und bekannten Regeln. Wer informiert bleibt und Bescheide prüft, ist aktuell auf der sicheren Seite. Die entscheidenden Weichenstellungen fallen erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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