Reform der privaten Altersvorsorge
Riester und Frühstartrente werden zukünftig ersetzt
Die Bundesregierung stellt die private Altersvorsorge grundlegend neu auf. Mit einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Riester-Rente abgelöst und durch ein einfacheres, günstigeres und renditestärkeres Modell ersetzt werden. Gleichzeitig wird mit der Frühstartrente erstmals ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche eingeführt. Ziel der Reform ist es, die dritte Säule der Altersvorsorge transparenter zu machen, breiter zu nutzen und langfristig höhere Erträge zu ermöglichen. Der Fokus liegt klar auf Vereinfachung, Kostenbegrenzung und mehr Flexibilität für Sparerinnen und Sparer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente wird wegen Komplexität und geringer Nutzung abgelöst
- Ein verpflichtendes, kostengedeckeltes Standardprodukt wird eingeführt
- Die Förderung erfolgt künftig über eine proportionale Zulage statt fixer Grundzulage
- Neue Anlagemodelle erlauben höhere Renditechancen bei wählbaren Garantien
- Mit der Frühstartrente erhalten Kinder ab sechs Jahren ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot
Worum geht es bei der Reform der privaten Altersvorsorge?
Die Reform ersetzt die Riester-Rente durch ein einfaches, günstiges Vorsorgeprodukt mit höherer Renditechance und führt zusätzlich eine staatlich geförderte Frühstartrente für Kinder und Jugendliche ein.
Warum die Riester-Rente abgelöst wird
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen. Sie bietet staatliche Zulagen und Steuervorteile sowie eine garantierte lebenslange Rentenzahlung. In der Praxis erwies sich das Modell jedoch als schwer verständlich. Viele Verträge sind komplex aufgebaut und mit hohen Kosten verbunden. Zudem dürfen nur kleine Teile der Beiträge risikoreicher angelegt werden. Dadurch bleiben Renditechancen begrenzt. Eine Kündigung führt oft zu finanziellen Verlusten. Vorzeitige Auszahlungen sind ausgeschlossen. Laut Finanzministerium wird Riester deshalb zu wenig genutzt. Die Reform soll diese Schwächen gezielt beheben.
Das neue Standardprodukt der privaten Altersvorsorge
Kern der Reform ist ein leicht verständliches Standardprodukt. Dieses muss künftig von allen Anbietern angeboten werden. Dazu zählen Banken, Sparkassen und Versicherungen. Die Kosten sollen transparent und niedrig sein. Abschluss- und Verwaltungskosten werden über die gesamte Laufzeit verteilt. Zusätzlich gilt ein Kostendeckel von maximal 1,5 Prozent. Das neue Produkt erlaubt mehr Flexibilität. Künftig sind auch Auszahlungen ohne verpflichtende Restverrentung möglich. Damit reagiert die Regierung auf den Wunsch nach individuellerer Altersvorsorge. Ziel ist ein Produkt, das verständlich, vergleichbar und effizient ist.
Neue Förderlogik durch proportionale Zulagen
Die bisherige Grundzulage von 175 Euro pro Jahr entfällt. Stattdessen wird eine proportionale Förderung eingeführt. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro gibt es 30 Cent Zuschuss. Ab 2029 steigt dieser Satz auf 35 Cent. Für weitere Einzahlungen bis 600 Euro werden 20 Cent pro Euro gewährt. So kann eine maximale Förderung von bis zu 480 Euro pro Jahr erreicht werden. Das neue System belohnt kontinuierliches Sparen stärker. Gleichzeitig ist die Förderung transparenter. Sparer erkennen sofort den staatlichen Zuschuss pro eingezahltem Euro.
| Einzahlung pro Jahr | Staatlicher Zuschuss |
|---|---|
| Bis 1.200 € | 30 Cent je Euro (ab 2029: 35 Cent) |
| Weitere 600 € | 20 Cent je Euro |
| Maximaler Zuschuss | Bis zu 480 € |
Mehr Renditechancen durch neue Garantien
Ein zentraler Kritikpunkt an Riester war die gesetzliche Beitragsgarantie. Anbieter mussten zum Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Das schränkte die Kapitalanlage stark ein. Künftig soll es mehrere Modelle geben. Ein Modell garantiert weiterhin 100 Prozent der Beiträge. Ein weiteres garantiert nur 80 Prozent. Zusätzlich ist ein Vorsorgedepot ohne Garantievorgaben geplant. Dadurch können höhere Aktienquoten genutzt werden. Sparer können ihr Risikoniveau selbst wählen. Das erhöht langfristig die Renditechancen deutlich.
Frühstartrente: Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche
Neben der Riester-Ablösung wird die Frühstartrente eingeführt. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Geplant ist ein individuelles Altersvorsorgedepot. Der Staat zahlt monatlich zehn Euro ein. Die Frühstartrente startet rückwirkend ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020. Ab 2029 soll geprüft werden, ob weitere Jahrgänge einbezogen werden. Die Ansparphase beträgt zwölf Jahre. Danach ist ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Vorsorge vorgesehen. Frühzeitiges Sparen soll so den Zinseszinseffekt optimal nutzen.
Zeitplan und Umsetzung der Reform
Die Reform folgt auf bereits beschlossene Maßnahmen zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge. Die dritte Säule wird nun konsequent modernisiert. Sowohl die Ablösung der Riester-Rente als auch die Einführung der Frühstartrente sind für den 1. Januar 2027 geplant. Bei der Frühstartrente erfolgen die ersten staatlichen Einzahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen. Das Finanzressort unter Lars Klingbeil (SPD) liefert die Eckpunkte. Nun folgt das parlamentarische Verfahren.
Fazit
Die Reform der privaten Altersvorsorge markiert einen echten Neustart. Mit dem Ende der Riester-Rente verschwinden komplizierte Regeln und hohe Kosten. Das neue Standardprodukt setzt auf Transparenz, Flexibilität und bessere Renditechancen. Die Frühstartrente ergänzt das System sinnvoll und stärkt frühzeitiges Sparen. Insgesamt wird die private Vorsorge verständlicher und attraktiver. Für viele Haushalte könnte sie damit erstmals wieder eine realistische Säule der Altersabsicherung werden.